Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit Kündigungsverzicht "ohne wenn und aber" ist für die Existenz des Selbständigen, des freiberuflich tätigen Unternehmers unabdinglich. Für Ärzte gibt es z.B. Angebote mit Kündigungsverzicht, wie auch für andere Versicherungsnehmer in den verschiedenen Branchen.

Der Kündigungsverzicht bedeutet, dass Sie trotz Schäden für die Dauer der Vertragszeit, in der Regel 10 Jahre, nicht gekündigt werden können, außer bei Obliegenheitsverletzungen.

Obliegenheitsverletzungen sind z.B. unrichtig ausgefüllte Gesundheitsfragen, die im Nachhinein festgestellt werden usw.

Mit der sog. Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie einen vorübergehenden Ausfall Ihrer Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall, aber auch durch Elementarereignisse (Sturm, Feuer, Wasser, Vandalismus usw.) und somit einen Umsatzeinbruch absichern. Im Schadensfall erhalten Sie eine TAXE, die auf Grund der Versicherungssumme errechnet wird. Wichtig beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist der Kündigungsverzicht durch den Versicherer und daß die Taxe für 365 Tage gerechnet wird und nicht nur für die Wochentage.